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   OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04   

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https://dejure.org/2004,3050
OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 12 U 112/04 (https://dejure.org/2004,3050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlgeschlagene Nacherfüllung als Voraussetzung für den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf; Wiederholter Wassereintritt in die Karrosserie im Bereich der Vertiefung hinter dem linken Hinterrad; Voraussetzungen für das Vorliegen eines unerheblichen Mangels

  • Judicialis

    BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
    Anforderungen an fehlgeschlagene Nachbesserung zur Beseitigung von Wassereintritt in die Kfz-Karosserie

  • wandlung-mercedes-e-klasse.de PDF
  • wandlung-mercedes-e-klasse.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
    Zur fehlgeschlagenen Nacherfüllung als Voraussetzung für den Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Nur zwei Versuche für Beseitigung eines Mangels

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachbesserung fehlgeschlagen - Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zweimalig fehlgeschlagene Reparatur führt zu Rücktrittsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 372
  • DAR 2005, 31
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 14.05.2009 - 4 U 148/07

    Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum als erheblicher Sachmangel

    Eine undichte Stelle der Karosserie eines Fahrzeugs stellt nämlich allein schon wegen der möglichen Folgewirkungen ( Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl ., Rn . 524 ff.) unabhängig von der Höhe der Beseitigungskosten eine erhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit ( BGH , Beschl. v. 08.05.2007 - VIII ZR 19/05, NJW 2007, 2111 m. Anm Reinking ; Urt . v. 05.11.2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508) und damit einen erheblichen Mangel dar ( OLG Karlsruhe, Urt . v. 30.06.2004 - 12 U 112/04, DAR 2005, 31; Reinking/Eggert, a. a. O ., Rn .

    Dass Teile des Fahrzeugs bisher noch nicht sichtbar korrodiert sind, ändert an dieser Beurteilung nichts ( OLG Karlsruhe, Urt . v. 30.06.2004 - 12 U 112/04, DAR 2005, 31).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Der Kläger muss sich gefallen lassen, dass die Toleranzgrenze bei ihm anders gezogen wird als beispielsweise bei dem Käufer eines normalen Pkw der Oberklasse (vgl. dazu OLG Karlsruhe DAR 2005, 31 - Wassereintritt bei einem Mercedes Benz Typ 240 Limousine).
  • KG, 20.07.2009 - 8 U 96/09

    Neuwagenkauf: Wassereintritt in den Innenraum als nicht unerheblicher Mangel

    Diese ist nicht unerheblich, zumal beim Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum mit der Gefahr weitergehender Schäden zu rechnen ist (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2005, 31).
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